Diese Fälle beschäftigen sich mit verschiedenen Abgrenzungsfragen zum Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 15.10.2018 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Fall 10 – Abgrenzungsfälle zur verfassungsrechtlichen Streitigkeit
1. G klagt gegen die Nichtzulassung seines Taxiunternehmens unter Berufung auf Art. 12 GG. Liegt eine verfassungsrechtliche Streitigkeit vor?
2. A klagt auf die Feststellung, dass er aufgrund seiner sich aus Art. 38 GG ergebenden Rechte in das Wählerverzeichnis künftiger Bundestagswahlen aufzunehmen ist. Liegt eine verfassungsrechtliche Streitigkeit i.S.d. § 40 I VwGO vor?
3. Bundesland 1 ist der Träger der ZVS. Die Regierung des Bundeslandes 2 klagt gegen die Regierung des Bundeslandes 1 auf die Verpflichtung, in einem bestimmen Fach einen numerus clausus einzuführen. Liegt eine verfassungsrechtliche Streitigkeit vor?
4. B als früheres SED Mitglied will sich als parteiloser Abgeordneter für die Landtagswahlen bewerben. Er sieht durch eine Wahlbroschüre der PDS seine Wahlchancen nach Art. 33, 38 GG beeinträchtigt. Liegt eine verfassungsrechtliche Streitigkeit vor?
5. Zwei Parteien streiten um die Verbindlichkeit eine Koalitionsvereinbarung. Liegt eine verfassungsrechtliche Streitigkeit vor?
6. Welches Gericht ist für die Entscheidung über einen solchen Rechtsstreit zuständig?