Dieser Fall beschäftigt sich mit den Problemen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 19.11.2018 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Fall 15 – Unerwarteter Geldsegen
Die kreisfreie Stadt G in NRW hat beschlossen, die Anschaffung von Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung mit 200,00 € pro Quadratmeter zu fördern. A möchte auf dem Dach seines nach ökologischen Gesichtspunkten gebauten Mehrfamilienhauses in der A-Straße 2 sechs Kollektoren a 10 qm aufstellen. Hierfür hat ihm die Stadt G einen Zuschuss von 12.000,00 € bewilligt. Allerdings wird das Geld von der Stadtkasse versehentlich auf das Konto des B überwiesen. Dieser sieht den Zahlungseingang auf seinem Kontoauszug mit dem Verwendungszweck „Zuschuss für 60 qm Solarkollektoren A-Straße 2 an Herrn A“. B ist zwar klar, dass das Geld nicht für ihn bestimmt ist, aber dies veranlasst ihn, den unerwarteten Geldsegen schnell auszugeben und davon eine Luxusreise zu machen, die er sie sich sonst niemals leisten könnte. Als er zurückkehrt, erhält er von der Stadt G ohne vorhergehende Anhörung ein Schreiben, mit dem er aufgefordert wird, die 12.000,00 € zurückzuzahlen. Eine Begründung hierfür wird nicht gegeben. Hiergegen legt er mit der Begründung fristgerecht Widerspruch ein, dass er das Geld nicht mehr habe. Dieser wird zurückgewiesen. Hat die daraufhin von B fristgerecht erhobene Klage vor dem VG Aussicht auf Erfolg?