Dieser Fall beschäftigt mit den Problemen eines Hausverbotes für ein Behördengebäude. Es geht um den Aufbau der Anfechtungsklage sowie die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes samt Verhältnismäßigkeit.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 20.08.2018 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Fall 2 – Ein kuscheliges Plätzchen
Die Stadt S hat den Wartebereich ihres Standesamtes mit einer gediegenen Polstergarnitur ausgestattet, um den Wartenden ein dem Anlass angemessenes Ambiente zu bieten. Auch der Obdachlose O zieht sich in den kalten Wintermonaten gerne mit seiner Flasche Rotwein und seinen in Plastiktüten verpackten Habseligkeiten dorthin zurück, um der Kälte zu entfliehen und es sich gemütlich zu machen. Je nach Alkoholpegel dringt er auch gelegentlich in die Büroräume ein, um die Paare von dem seiner Auffassung nach verheerenden Schritt der Vermählung abzuhalten. Dementsprechend kommt es vor und während der Trauungszeremonien häufiger zu Tumulten.
O wurde bereits mehrfach vom Leiter des Standesamtes aufgefordert, das Standesamt zu verlassen, er wollte aber auf sein kuscheliges Plätzchen nicht verzichten und auch die Paare nicht einfach ihrem Schicksal überlassen. Schließlich spricht der Amtsleiter ein Hausverbot aus. Hiergegen erhebt O nach erfolglosem Widerspruch fristgerecht Klage vor dem VG. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?