Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Pflicht des Zeugen zum Erscheinen auch bei Zeugnisverweige-rungsrecht (OLG Rostock ; Beschluss vom 06.06.2014 – Ws 127/14) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Das Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO Das Auskunftsverweigerungsrecht des § 55 StPO gilt umfassend für alle Einvernahmen eines Zeugen. Es ist hierbei unerheblich, dass dieser ggf. bereits zuvor in einer früheren Vernehmung belastende Angaben gemacht hat oder ob die verlangte Auskunft…
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