Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Kein Tatverdacht für Durchsuchung bei erlaubten Verhalten (LG Regensburg, Beschluss vom 10.10.2014 – 2 Qs 41/14) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Durchsuchung nach §§, § 102 StPO I. Durchsuchung beim Verdächtigen, § 102 StPO 1. Durchsuchungszweck Beim Verdächtigen darf eine Durchsuchung stattfinden a) zum Zweck seiner Ergreifung (sog. Ergreifungsdurchsuchung) b) zur Beweissicherung (sog. Ermittlungsdurchsuchung). Eine Durchsuchung, die lediglich der Ausforschung dient, ist unzulässig….
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