Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Bemessung der Sicherheit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung (BGH; Urteil vom 30.10.2014 – III ZR 474/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Gerichtsstandsvereinbarung (sog. Prorogation) Nach § 38 ZPO wird ein an sich unzuständiges Gericht des ersten Rechtszuges durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Parteien zuständig, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Darüber hinaus ist die Prorogation nach…
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