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rechtswidrig

Prüfungswissen: Der quasinegatorischer Unterlassungsanspruch §§ 823, 1004 BGB analog

Von | Prüfungswissen, Zivilrecht | Keine Kommentare

Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Rauchen auf Balkon als „sozialadäquates Verhalten“ (LG Potsdam; Urteil vom 14.03.2014 – 1 S 31/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Der quasinegatorische Unterlassungsanspruch analog §§ 823, 1004 BGB Der quasinegatorische Unterlassungsanspruch richtet sich gegen die drohende Beeinträchtigung „sonstiger Rechte“ und rechtlich geschützter Positionen. Da § 823 BGB nur eine Schadenskompensation vorsieht, eine Verletzungsabwehr gesetzlich in § 1004 BGB nur für Eigentumsverletzungen vorgesehen ist,…

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