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Prüfungswissen: Einstweilige Anordnung nach § 123 I VwGO

Von | Öffentliches Recht, Prüfungswissen | Keine Kommentare

Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Einsweiliger Rechtschutz gegen Versagung der Kontoeröffnung für Partei (BVerfG; Beschluss vom 11.07.2014 – BvR 1006/14) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Einstweilige Anordnung nach § 123 I VwGO I. Die einstweilige Anordnung als Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kommt nach § 123 V VwGO dann in Betracht, wenn §§ 80, 80a VwGO nicht eingreifen, weil im Hauptsacheverfahren die Anfechtungsklage nicht einschlägig ist, sondern eine Verpflichtungs-, Feststellungs-…

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