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Prüfungswissen: Die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nach § 35 GewO

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Unzuverlässigkeit wegen Duldung von Drogenhandel (mit Jura-Lernvideo) (OVG Lüneburg; Beschluss vom 29.06.2015 – 7 ME 32/15). Die Entscheidungsbesprechung wird morgen früh veröffentlicht. Prüfungswissen: Die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nach § 35 GewO I. Begriff der Unzuverlässigkeit Der Gewerbetreibende ist unzuverlässig, wenn er nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er das von ihm ausgeübte Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß ausüben wird. Wegen der…

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