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Prüfungswissen: Wirksamkeitsanforderungen an ein Testament

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Erbeinsetzung und Testamentswiderruf (OLG Düsseldorf; Beschluss vom 30.04.2014 – I-3 Wx 141/13) Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Testierfähigkeit Jeder Mensch kann ab einem Alter von 16 Jahren (§ 2229 I BGB) ein Testament errichten. Allerdings fehlt die Testierfähigkeit nach § 2229 III BGB, wenn jemand wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von…

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