Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Betriebskostennachforderung im Urkundsprozess (BGH; Urteil vom 22.10.2014 – VIII ZR 41/14). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Der Urkundsprozess I. Allgemeines Der Urkundsprozess als eine besondere Art des Erkenntnisverfahrens ist in §§ 592 ff. ZPO geregelt. Ein solches Verfahren kann dann geführt werden, wenn alle zur Entscheidung notwendigen Nachweise zum Bestehen des Anspruchs durch Urkunden und Parteivernehmung erbracht werden können. Einwendungen des Beklagten werden…
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