Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Wiederholte Terminverlegung im Eilrechtsschutzverfahren (BVerfG; Beschluss vom 03.09.2015 – 1 BvR 1983/15 ) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde I. Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a BVerfGG) Die Verfassungsbeschwerde ist dann einschlägig, wenn sich der Bürger als dem Staat gegenüberstehend gegen eine staatliche Maßnahme wendet. Dies ist hier der Fall.
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